ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1 - Rechtsgültigkeit / Vertragsbestandteile
Die Rechtsgültigkeit dieses Vertrages kommt mit der Unterschrift oder der Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen zustande. Die aushängende Hausordnung und die jeweils geltenden Preise, Angaben und Bedingungen sind Bestandteile der allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages. Sie werden mit der Unterschrift bzw. mit der Buchung im Fernabsatz anerkannt. Stichtag ist, sofern nicht anders vereinbart, der Tag des Vertragsabschlusses.

§ 2 - Auskünfte / Zusagen
Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Mündliche Auskünfte und Zusagen des Personals begründen eine rechtliche Verpflichtung der Tanzschule Tanzmeister nur dann, wenn sie von der Verwaltung schriftlich bestätigt wurden.

§ 3 - Unterrichtsfreie Zeiten
Die Tanzschule ist zu folgenden Zeiten geschlossen: Ostern: 1 Woche, Pfingsten: 1 Woche, August: 2 Wochen, Weihnachten/Neujahr 20.12 bis 07. Januar sowie Feiertage, an denen allgemeines Tanzverbot besteht. Die genauen Daten werden gesondert bekannt gegeben und zur Einsicht ausgehängt. Weiter behalten wir es uns vor, während o.a. Ferienzeiten abweichend vom Regelunterricht Workshops, Tanzparties und andere Events anzubieten.

§ 4 - Lehrpersonal / Räumlichkeiten / Unterrichtsgestaltung
Die Auswahl des Lehrpersonals für die Kurse und Clubs, die Auswahl der Veranstaltungsräume am Ort sowie die Gestaltung des Unterrichts sowohl im Programm, als auch im zeitlichen Ablauf bleibt ausschließlich der Tanzschule vorbehalten. In jeder Kurs- / Clubunterrichtstunde ist eine Pause von ca. 15 Minuten enthalten.

§ 5 - Teilnehmer / Teilnehmerzahl
Kurse / Clubs werden grundsätzlich nur ab einer Teilnehmerzahl von mindestens 6 Personen durchgeführt. Die Tanzschule behält sich das Recht vor, Kurse / Clubs mit einer zu kleinen Teilnehmerzahl zusammenzulegen, zu verschieben oder ausfallen zu lassen. Die Teilnehmer und die Teilnehmerzahl des Kurses / Clubs werden ausschließlich von der Tanzschule bestimmt, die Kurs- / Clubteilnehmer haben diesbezüglich kein Mitspracherecht.

§ 6 - Kurs- / Clubtermine, -dauer, -preise
Die Kurs- / Clubtermine, die Kurs- / Clubdauer und die Kurs- / Clubpreise (Honorare) sind in der jeweils aktuellen Ausschreibung festgesetzt. Stichtag ist, sofern nicht anders vereinbart, der Tag des Vertragsabschlusses. Die Tanzschule behält sich vor, nach eigenem Ermessen zeitlich begrenzte Aktionen und Rabatte zu gewähren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht außerhalb des ausgewiesenen Aktionszeitraums nicht. Ferner ist eine nachträgliche Rabattierung für bereits bezahlte Kurs-/ Clubpreise (Honorare)unzulässig. Die Tanzschule ist berechtigt, den Kurs- / Clubtag und die Kurs- / Clubuhrzeit aus organisatorischen Gründen zu verschieben. Wird ein Kurs / Club verschoben, hat der Kurs- / Clubteilnehmer das Recht, in einen anderen Kurs / Club zu wechseln. Einen Anspruch auf die Beibehaltung des laut Ausschreibung angegebenen Kurs- / Clubtages und / oder der Kurs- / Clubuhrzeit hat der Kurs- / Clubteilnehmer nicht. Eine Rückzahlung bei nicht von der Tanzschule verursachten, ganz oder teilweise versäumten Tanzstunden erfolgt nicht. Für Clubteilnehmer besteht die Möglichkeit der Vertragsunterbrechung (Pause). Siehe § 9.

§ 7 – Zahlungsbedingungen
Kurs- und Clubhonorare sind gemäß den aktuell gültigen Bedingungen zu begleichen. Alle angegebenen Preise gelten nur in Verbindung mit den dazugehörigen Zahlungsbedingungen. Das vereinbarte Kurshonorar ist zur ersten Unterrichtsstunde fällig. Sollte die Teilnahme am Tanzkurs nicht angetreten werden können, erfolgt eine Gutschrift des Honorars für die Teilnahme an einem späteren Kurs. Eine Rückzahlung bei nicht von der Tanzschule verursachten, ganz oder teilweise versäumten Unterrichtsstunden erfolgt nicht. Clubhonorare werden in der Regel zum 01. oder 15. des Monats im Lastschriftverfahren eingezogen, dies gilt auch für die Ferien und sonstige veranstaltungsfreie Zeiten. Eine unverschuldete Nichtteilnahme am Kurs / Club oder an einer sonstigen Veranstaltung entbindet nicht von der Zahlungspflicht. In Ausnahmefällen kann die Tanzschule ein Guthaben verbuchen, welche auf eine gleichwertige Buchung binnen eines Jahres angerechnet werden kann. Gebuchte Kurse / Clubs und Gutschriften sind nicht auf andere Personen übertragbar und nicht in bar auszahlbar.

§ 8 – Zahlungsverzug
Bei verspäteter Zahlung (Verzug) werden, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Mahnkosten in Höhe von 20,- € und Verzugszinsen in mindestens gesetzlicher Höhe berechnet. Bankgebühren und / oder sonstige Auslagen aufgrund von Rücklastschriften, die der Kurs- / Clubteilnehmer zu vertreten hat, sind der Tanzschule mit 10 € zu erstatten. Mit dieser Summe sind alle der Tanzschule belasteten Bankgebühren sowie Schreibauslagen und Portokosten abgegolten. Kommt ein Teilnehmer schuldhaft mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. Wir behalten es und vor, unsere Forderungen bei Säumnis des Kurs- / Clubteilnehmers an Dritte zu übergeben.

§ 9 – Pause / Vertragsunterbrechung
Für Clubteilnehmer (Teilnehmer mit monatlicher Zahlung und einer Vertragslaufzeit von mindestens 3 Monaten) besteht die Möglichkeit einer Vertragsunterbrechung (Pause), wenn diese fristgerecht im Vorhinein ohne Angabe oder mit Angabe von Gründen (Attest) unter Verwendung des hierzu vorgesehen Pausenantrags im Sekretariat der Tanzschule einlangt. Die jeweils gültigen Konditionen sind gesondert im Pausenantrag geregelt. Die Rechtswirksamkeit der Pause entsteht erst mit schriftlicher Bestätigung seitens der Tanzschule und erlischt automatisch nach Ablauf des im Antrag definierten Enddatums, welches das Wiederaufleben des zugrundeliegenden Vertrags definiert.

§ 10 – Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigungsfrist für die Clubmitgliedschaft beträgt einen Monat vor Vertragslaufzeitende. Sie muss schriftlich erfolgen und gilt erst als rechtswirksam, wenn sie seitens der Tanzschule bestätigt wurde. Möglicher Stichtag der Kündigung ist das Datum der Anmeldung (z. B. der 12.April).

§ 11 – Gefahren
Die Teilnahme an allen Kursen / Clubs und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Unfallversicherung ist Sache des Kursteilnehmers. Für Garderobe wird nicht gehaftet.

§ 12 – Urheberrecht
Der Kurs- / Clubteilnehmer darf die in den Kursen / Clubs erlernten Figuren, Choreographien, Folgen und Programme nicht ohne Genehmigung der Tanzschule an Dritte weitergeben oder selbst unterrichten. Die Tanzschule ist bei Verletzung der Urheberrechte zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.
In der Tanzschule durch Mitarbeiter oder befugte Personen getätigte Foto- oder Videoaufnahmen, die im Rahmen von Kursen oder sonstigen Veranstaltungen gemacht wurden, werden durch das Betreten der Tanzschule ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben.

Tanzschule Tanzmeister, Inh. Inna Andrae | 68305 Mannheim, Rüsselsheimer Str. 38-40 | 0621 / 167 95 93 | www.die-tanzmeister.de Stand: August 2012, in der gültigen Version 1.2.

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